Verkehr
In drei Schritten zur Kfz-Steuer
Sie wollen wissen, wie viel Kfz-Jahressteuer Sie für einen Pkwzahlen? Sie möchten wissen, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirkt?
Kombinieren Sie die verschiedenen Angaben und der Online-Rechner errechnet Ihnen unverbindlich die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer.
Zum Kfz-Rechner (HTML-Version) gelangen Sie über folgenden Link: In drei Schritten zur Kfz-Steuer für Pkw
Hinweis
Bitte beachten Sie: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.
Bitte beachten Sie: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.
Sogenannte Null-Emissions-Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
(z.B. gespeist durch Batterie oder Brennstoffzelle):
„Reine“ Elektro-Pkw, sind für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung steuerbefreit; bei Erstzulassungen vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 sind es zehn Jahre. Die Steuer wird ansonsten wie bei leichten Nutzfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen, aber um die Hälfte ermäßigt.
(z.B. gespeist durch Batterie oder Brennstoffzelle):
„Reine“ Elektro-Pkw, sind für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung steuerbefreit; bei Erstzulassungen vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 sind es zehn Jahre. Die Steuer wird ansonsten wie bei leichten Nutzfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen, aber um die Hälfte ermäßigt.
Hybridelektroantriebe sowie bivalente Antriebe (z.B. Gas und Benzin) oder monovalente mit Alternativkraftstoffen:
Es gilt keine besondere Behandlung. Besteuert wird wie Otto- oder Diesel-Pkw.
Es gilt keine besondere Behandlung. Besteuert wird wie Otto- oder Diesel-Pkw.