Schreckliche Schlaglöcher – ACE aktiviert Meldedienst

© ACE Auto Club Europa: Damit Straßenschäden jetzt möglichst rasch behoben werden, hat der ACE seinen internetgestützten bundesweiten Schlaglochmelder aktiviert

Der ACE Auto Club Europadringt auf eine zügige und nachhaltige Beseitigung der durch Frost verursachten Straßenschäden. Zugleich aktivierte der Club seinen Schlaglochmeldedienst, der Anzeigen über Straßenschäden aufnimmt. „Das einsetzende Tauwetter bringt es ans Licht. Die Verkehrswege ähneln vielerorts schon wieder einer wüsten Kraterlandschaft“, sagte ACE-Schlaglochexperte Harald Kraus am Dienstag in Stuttgart. Zahlreiche Kommunen hätten im vergangenen Jahr ihre Ausgaben zu Lasten der Straßensanierung massiv gekürzt. „Auf diese Weise konnten zwar pro forma öffentliche Schulden abgebaut werden, tatsächlich aber wurde zeitgleich wertvolles Gemeineigentum bis auf die Fundamente kaputt gespart“, kritisierte Kraus. „Am Ende wird der Verzicht auf die nachhaltige Beseitigung der schrecklichen Schlaglöcher für Steuer- und Gebührenzahler um ein Vielfaches teurer, denn die Schäden potenzieren sich von Mal zu Mal“.

Unabhängig vom Aufwand für die Beseitigung akuter Frostschäden schätzt der ACE die Kosten für eine Generalsanierung beschädigter Verkehrswege bundesweit auf mehrere Milliarden Euro. Der normale jährliche Investitionsbedarf für kommunale Straßen, Fuß- und Gehwegen beziffert der Club bis zum Jahr 2020 auf mehr als 12 Milliarden Euro.

Damit Straßenschäden jetzt möglichst rasch behoben werden, hat der ACE seinen internetgestützten bundesweiten Schlaglochmelder aktiviert:ace-online.de/schlaglochmelder

Auf einem Formular können Bürgerinnen und Bürger Straßenschäden gegebenenfalls auch mit Foto anzeigen. „Schlagloch-Sheriff“ Harald Kraus, der den Internetdienst betreut, informiert anschließend die zuständigen Straßenbaubehörden über die Anzeigen und hakt auch nach, ob die Behörden ihrer Verkehrssicherungspflicht in Form einer Schadenbeseitigung nachgekommen sind.

Der ACE rät, etwaige Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, wenn aufgrund von Schlaglöchern Schäden am Auto verursacht worden sind.

Ohne ordentliche Beweissicherung und ohne Rechtsbeistand sind aber Versuche, den für den Schaden verantwortlichen Straßenbaulastträger in Haftung zu nehmen, häufig vergeblich, warnt der Club. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ohnehin jeder Fahrer eine persönliche Verkehrssicherungspflicht ausüben und seine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen. Tut er das nachweislich nicht und wird sein Wagen in Folge dessen ramponiert, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Zweckmäßig ist es, Beweise zu fotografieren; den Schaden am Fahrzeug ebenso wie das den Schaden verursachende Schlagloch. Wurde mittels Beschilderung vor Straßenschäden ordnungsgemäß gewarnt? Wenn das nicht der Fall gewesen ist, müssen vom Geschädigten dafür Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer beigebracht werden. Sinnvoll ist es, unmittelbar nach dem Schadenereignis die Polizei zu verständigen, rät der ACE.

Wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt kann sicher sein, dass der Schaden ersetzt wird.

Quelle: ACE/kw

 Der ACE Auto Club Europadringt auf eine zügige und nachhaltige Beseitigung der durch Frost verursachten Straßenschäden. Zugleich aktivierte der Club seinen Schlaglochmeldedienst, der Anzeigen über Straßenschäden aufnimmt. „Das einsetzende Tauwetter bringt es ans Licht. Die Verkehrswege ähneln vielerorts schon wieder einer wüsten Kraterlandschaft“, sagte ACE-Schlaglochexperte Harald Kraus am Dienstag in Stuttgart. Zahlreiche Kommunen hätten im vergangenen Jahr ihre Ausgaben zu Lasten der Straßensanierung massiv gekürzt. „Auf diese Weise konnten zwar pro forma öffentliche Schulden abgebaut werden, tatsächlich aber wurde zeitgleich wertvolles Gemeineigentum bis auf die Fundamente kaputt gespart“, kritisierte Kraus. „Am Ende wird der Verzicht auf die nachhaltige Beseitigung der schrecklichen Schlaglöcher für Steuer- und Gebührenzahler um ein Vielfaches teurer, denn die Schäden potenzieren sich von Mal zu Mal“.

Unabhängig vom Aufwand für die Beseitigung akuter Frostschäden schätzt der ACE die Kosten für eine Generalsanierung beschädigter Verkehrswege bundesweit auf mehrere Milliarden Euro. Der normale jährliche Investitionsbedarf für kommunale Straßen, Fuß- und Gehwegen beziffert der Club bis zum Jahr 2020 auf mehr als 12 Milliarden Euro.

Damit Straßenschäden jetzt möglichst rasch behoben werden, hat der ACE seinen internetgestützten bundesweiten Schlaglochmelder aktiviert:ace-online.de/schlaglochmelder

Auf einem Formular können Bürgerinnen und Bürger Straßenschäden gegebenenfalls auch mit Foto anzeigen. „Schlagloch-Sheriff“ Harald Kraus, der den Internetdienst betreut, informiert anschließend die zuständigen Straßenbaubehörden über die Anzeigen und hakt auch nach, ob die Behörden ihrer Verkehrssicherungspflicht in Form einer Schadenbeseitigung nachgekommen sind.

Der ACE rät, etwaige Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, wenn aufgrund von Schlaglöchern Schäden am Auto verursacht worden sind.

Ohne ordentliche Beweissicherung und ohne Rechtsbeistand sind aber Versuche, den für den Schaden verantwortlichen Straßenbaulastträger in Haftung zu nehmen, häufig vergeblich, warnt der Club. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ohnehin jeder Fahrer eine persönliche Verkehrssicherungspflicht ausüben und seine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen. Tut er das nachweislich nicht und wird sein Wagen in Folge dessen ramponiert, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Zweckmäßig ist es, Beweise zu fotografieren; den Schaden am Fahrzeug ebenso wie das den Schaden verursachende Schlagloch. Wurde mittels Beschilderung vor Straßenschäden ordnungsgemäß gewarnt? Wenn das nicht der Fall gewesen ist, müssen vom Geschädigten dafür Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer beigebracht werden. Sinnvoll ist es, unmittelbar nach dem Schadenereignis die Polizei zu verständigen, rät der ACE.

Wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt kann sicher sein, dass der Schaden ersetzt wird.

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