Übermüdet am Steuer: Bis zu fünf Jahre Haft

Wer am Steuer einnickt, handelt grob fahrlässig. Im strafrechtlichen Sinne ist das so, als würde jemand in alkoholisiertem Zustand Auto fahren, warnt jetzt derACE Auto Club Europa. Übermüdung am Steuer ist demnach strafbar und kann bei einer hierdurch ausgelösten Verkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine einkommensabhängige Geldstrafe zur Folge haben, die nach Tagessätzen berechnet wird.

Der ACE appelliert daher an Autourlauber, sich auf der Fahrt in die Ferien am Steuer abzuwechseln, Nachtfahrten zu vermeiden, regelmäßig nach zwei Stunden Fahrt wenigstens 20 Minuten Pause einzulegen und die Reiseetappen nicht zu überziehen. Als Grund für seine Mahnung verweist der Club auf eine Erhebung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), wonach bereits ein Drittel der nach einer Selbstauskunft übermüdeten Fahrer in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen sind. Der dauert etwa drei bis fünf Sekunden, was bei Tempo 130 einen „Blindflug“ von bis zu 180 Meter bedeutet.

Laut ACE gehen Verkehrssicherheitsexperten davon aus, dass eingeschlafene Fahrer jeden vierten tödlichen Pkw-Unfall verursachen. Erfahrungen aus der Unfallforschung legten außerdem nahe, dass der berüchtigte Sekundenschlaf überdurchschnittlich häufig in der zweiten Nachthälfte zwischen 02:00 und 06:00 Uhr sowie nachmittags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr eintritt.

In seinem jetzt veröffentlichten neuen Ratgeber Alptraum Sekundenschlaf gibt der ACE unter anderem nützliche Tipps, wie der Müdigkeit hinterm Steuer vorgebeugt werden kann. ace-online.de/grafik

Quelle: ACE

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