Nach dem Volksfest sicher nach Hause

Verkehr

 Das Oktoberfest in München und die Canstatter Wasn ziehen jedes Jahr im Herbst viele Menschen an. Auch Weinfeste sind ein beliebter Treffpunkt in dieser Zeit. Die Maß Bier oder der Schoppen Wein gehören für viele Besucher der Volksfeste dazu. Nach dem Genuss alkoholischer Getränke

sollte man sich allerdings nicht mehr hinter das Steuer von Auto, Motorrad oder Fahrrad begeben.

Der Kraftfahrer-Schutz (KS) weist darauf hin, dass Auto- oder Motorradfahrern bereits ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) eine Strafe droht, wenn Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn es zum Unfall kommt. Ab 0,5 Promille werden 250 Euro Bußgeld fällig. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt davor, mit zweierlei Maß zu messen. Allzu leicht wird die eigene Fahrtüchtigkeit nach „ein, zwei Bierchen“ überschätzt oder sich an die 0,5 Promille-Grenze „herangetrunken“. Beides ist leichtsinnig und kann zu schweren Verkehrsunfällen führen. Während die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrer bei 1,1 Promille liegt, werden Radfahrer ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig eingestuft.
DVR und KS empfehlen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Einigen sich Fahrgemeinschaften auf einen Fahrer, der den ganzen Abend über nüchtern bleibt, steht dem Festbesuch mit dem eigenen Pkw nichts im Wege. Denn es gilt der Grundsatz „Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht“.
Quelle: KS Auxilia
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